| November 2010 | Streetview bedroht unsere Freiheit? |
| Die Fakten: |
Google`s digitaler Kartendienst Streetview geht in Deutschland an den Start und präsentiert reale Straßenbilder. Ein Jaulen geht durch die Medien und auch die deutsche Politik wettert: Skandal! Alle Bürger werden aufgefordert, der Veröffentlichung ihres Hauses zu widersprechen. |
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Google fotografiert vom öffentlichen Verkehrsraum aus Straßenansichten. Wo ist das Problem? Das macht mein Wasserverband und die Steuerbehörde auch. Und ich gestehe: auch ich habe schon mal ein Haus fotografiert, was mir nicht gehört! Und ich bin froh, dass ich das darf. Das Urheberrecht legalisiert das nämlich eindeutig. Wie viele Urlaubsfotos wären sonst illegal, nur weil ein fremdes Haus darauf zu sehen ist? Hier machen die Datenschützer aus einer Mücke einen Elefanten, und die Unwissenden steigen voll darauf ein. Das einzig Neue ist die Verknüpfung der Fotos mit Geodaten, und das ist nicht illegal. Über die wirklichen Datenskandale redet kein Mensch. • Das SWIFT-Abkommen wird fast ohne Medien-Rummel durchgewunken: die USA bekommen Vollzugriff auf sämtliche unserer Geld-Überweisungen. • Bundes-Trojaner, Onlinedurchsuchung, staatliche Superwürmer wie Stuxnet sind aktuelle Schlagworte des Jahres. • jede popelige Arbeitsamt-Tussi hat Zugriff auf unsere Bankkonten. • "DE-Mail" soll nach dem Willen unserer Bundesregierung unsere "vertrauliche" und verbindliche Kommunikation der Zukunft sein. Es existiert aber keine generelle Ende-Ende-Verschlüsselung. Die hinterlegten persönlichen Daten des Nutzers sind für eine Vielzahl von Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten ohne richterliche Anordnung anforderbar (§ 113 TKG), die Identität hinter einer De-Mail-Adresse ist für über 1.000 Behörden in einem Onlineverfahren abrufbar (§ 112 TKG), in dem (lt. Bundesnetzagentur) täglich 12.000 Zugriffe auf Kundendaten erfolgen. Kennung und Passwort zu einem De-Mail-Postfach sind auf Anforderung einer Strafverfolgungsbehörde, einer Polizeibehörde, des Bundesamts für Verfassungsschutz, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes ohne richterliche Anordnung herauszugeben (§ 113 TKG). Die im De-Mail-Postfach liegenden Dokumente und Informationen sind damit nicht mal so geschützt wie gute alte Briefe. Besonders kritisch sehe ich die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit, behördliche Bescheide ohne Empfangsbestätigung als rechtskräftig zugestellt zu werten. Ich kann nur davor warnen, solch ein Postfach anzulegen. |
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| Januar-Oktober 2010 | Internet- Zensur in Deutschland. |
| Die Fakten: | Die Bundesregierung richtet eine Schnittstelle ein, über die Webseiten mittels einer Sperrliste geblockt werden. Das BKA soll diese Liste führen und alle Provider sind verpflichtet zur Durchsetzung. Dieses Gesetz wird unter der Begründung des Kampfes gegen Kinderpornografie durchgepeitscht, treibende Kraft ist "Zensursula". Kuriosum: Dieses Gesetz ist inkraft! Es wird aber mit einer Durchführungsbestimmung der schwarz-gelben Regierung "vorläufig ausgesetzt". |
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Der Kampf gegen Kinderpornografie mittels Sperrlisten ist ungefähr so sinnvoll wie die Methode des Vogel-Strauß, den Kopf bei Gefahr in den Sand zu stecken. Kinderpornografie (und andere Gesetzesversöße) sind an den Wurzeln zu packen, zu beseitigen und zu ahnden. Ein Ausblenden der Seite ist ein falsches Signal, ein gefährliches Wiegen in Sicherheit und Ermuntern zur Untätigkeit. Für Profis ist die Sperre problemlos umgehbar. Das Problem liegt aber tiefer. Hier baut sich eine Lobby ein mächtiges Zensurmittel auf. Der GEZ tropft bereits der Zahn und das Interesse am Sperren von Inhalten mit Lizenzverstößen ist groß. Der Weg zum Absperren von politischen und wirtschaftlichen Gegnern ist nicht lang. Meinungsfreiheit adè. Wohl gemerkt: allein das BKA erstellt kraft seiner Wassersuppe diese Liste! Ich bin entschieden gegen diese Zensur und sehe unsere Demokratie in den Grundfesten bedroht. 5.4.2011 Nachtrag: Die umstrittenen Sperren für Kinderpornografie im Web sind endgültig vom Tisch. Die Spitzen der schwarz-gelben Koalition in Berlin beschlossen am Dienstag, das so genannte Zugangsererschwerungsgesetz der Vorgängerregierung zu kippen und kinderpornografische Inhalte im Internet künftig ausschließlich zu löschen. Bravo,- es geht doch! Mai 2011 - nächste Runde: Die Bezirksregierung Düsseldorf hat Provider in NRW im August 2010 zu einer DNS-Sperre gegen zwei ausländische Glücksspiel-Angebote aufgefordert. Sowohl die Deutsche Telekom als auch Vodafone hatten rechtliche Schritte gegen die Maßnahme ergriffen und so die Vollstreckung bis heute verhindert. Da die Aufsichtsbehörde die Provider von den illegalen Inhalten offiziell unterrichtet habe, gälten diese nun als "bösgläubige Zugangsanbieter" oder "Störer". Bedenken über die Verfassungsmäßigkeit des Glücksspielstaatsvertrags oder einer Verletzung des Fernmeldegeheimnisses wies die Bezirksregierung zurück. Auch den Verweis der Auswirkungen auf andere Bundesländer ließ die Bezirksregierung nicht gelten. Hier sieht man, wie wichtig nach wie vor der Kampf gegen Internet-Zensur ist und wie fadenscheinig die Begründung "Kinderpornografie" war. |
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| Februar 2010 | Hehlerei wird in Deutschland legalisiert. |
| Die Fakten: | Die Bundesrepublik Deutschland kauft von einem Hehler für 2.5 Mio Euro gestohlene Bankdaten. Diese CD soll Steuersünder -Daten im Wert von einigen 100 Mio Euro enthalten. |
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Bis jetzt war es einfach: wer gestohlene Ware weiter verkauft, macht sich der Hehlerei schuldig. Das war bisher ungesetzlich, Hehlerware wurde ersatzlos eingezogen und der Hehler ggf. mitangeklagt. Jeder Käufer von Zigarretten an der Straßenecke kannte das Risiko. Nun wurde unserer Regierung aber richtig gute Hehlerware angeboten, nicht so ein Kleinkram! Bei 100 Mio Euro gilt auf einmal das bisherige Recht nicht mehr, der Ankauf wurde von der Bundesregierung "auf seine Rechtmäßigkeit überprüft". Damit greift Deutschland nicht nur die Schweiz direkt an, sondern untergräbt seine eigene Moral und Rechtsprechung auf das Gröbste. Der Diebstahl von Unternehmensdaten wird damit attraktiv, wenn Regierungen die IT-Experten zum Diebstahl anstiften. Mit einem Preis von über 1500 Euro pro gestohlenen Datensatz ist Datenklau wesentlich attraktiver als Drogenhandel. Im Gegensatz dazu ist er jedoch de facto gesetzlich geschützt. |
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